Stellungnahme zur Medikamentenabgabe in der
Arztpraxis von
Dr. Lukas Wagner, Präsident der
Ärztegesellschaft BasellandSeit eh und je haben Sie als Patientin oder
Patient im Kanton Baselland die verordneten Medikamente direkt in der
Arztpraxis beziehen können. Das soll auch so bleiben. Wenn Sie es
wünschen, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt selbstverständlich ein Rezept
ausfüllen, das Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.
Das Kantonale Gesundheitsgesetz ermächtigt in § 18.1 die Ärzte,
Medikamente an ihre Patienten abzugeben. Die Abgabe ist an eine
Bewilligung gebunden.
Die Medikamentenabgabe durch Ihren Arzt erlaubt eine kostengünstige
Medizin und ermöglicht eine genaue und individuelle Kontrolle des
Medikamentenverbrauchs bei Langzeitbehandlungen. So kann Unnötiges
vermieden und dem Missbrauch vorgebeugt werden.
Ärzten und Apothekern ist es verboten, ohne kantonale Bewilligung
suchterzeugende Präparate, z.B. Tranquilizer und Opiate, an suchtkranke
Patienten abzugeben.
Seit Juli 2001 wurde ein neues Abrechnungssystem für Medikamente
eingeführt. Es hatte zur Folge, dass die Medikamentenpreise im
Durchschnitt um etwa 10% gesunken sind. Im Gegensatz zu den Apothekern
wurde der Ärzteschaft nicht zugestanden, diese Preissenkung mit einer
Leistungstaxe auszugleichen.
Daher ist die Medikamentenabgabe in der
Arztpraxis seither günstiger als in der Apotheke.
Bei
uns können Sie die Medikamente gleich mitnehmen. |