Unser Standpunkt


22. Juni 2004

Selbstdispensation - der Vorteil liegt beim Patienten !

Stellungnahme zur Medikamentenabgabe in der Arztpraxis von
Dr. Lukas Wagner, Präsident der Ärztegesellschaft Baselland

Seit eh und je haben Sie als Patientin oder Patient im Kanton Baselland die verordneten Medikamente direkt in der Arztpraxis beziehen können. Das soll auch so bleiben. Wenn Sie es wünschen, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt selbstverständlich ein Rezept ausfüllen, das Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.

Das Kantonale Gesundheitsgesetz ermächtigt in § 18.1 die Ärzte, Medikamente an ihre Patienten abzugeben. Die Abgabe ist an eine Bewilligung gebunden.
Die Medikamentenabgabe durch Ihren Arzt erlaubt eine kostengünstige Medizin und ermöglicht eine genaue und individuelle Kontrolle des Medikamentenverbrauchs bei Langzeitbehandlungen. So kann Unnötiges vermieden und dem Missbrauch vorgebeugt werden.
Ärzten und Apothekern ist es verboten, ohne kantonale Bewilligung suchterzeugende Präparate, z.B. Tranquilizer und Opiate, an suchtkranke Patienten abzugeben.

Seit Juli 2001 wurde ein neues Abrechnungssystem für Medikamente eingeführt. Es hatte zur Folge, dass die Medikamentenpreise im Durchschnitt um etwa 10% gesunken sind. Im Gegensatz zu den Apothekern wurde der Ärzteschaft nicht zugestanden, diese Preissenkung mit einer Leistungstaxe auszugleichen.
Daher ist die Medikamentenabgabe in der Arztpraxis seither günstiger als in der Apotheke.

 Bei uns können Sie die Medikamente gleich mitnehmen.

zurück